Der vertretungsberechtigte Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der Präsident/in, dem/der Vizepräsident/in, dem/der Vizepräsident/in Finanzen, dem/der Vizepräsidet/in Marketing und Kommunikation, dem/der Vizepräsidet/in Rennsport, dem/der Vizepräsident/in Hallenradsport sowie dem/der Vizepräsident/in Breiten- und Freizeitsport.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.