| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus der/dem Ersten Vorsitzenden, der/dem Zweiten Vorsitzenden und der/dem Finanzbeauftragten.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch mindestens zwei Vorstandsmitglieder, darunter der Erste Vorsitzende oder der Finanzbeauftragte, gemeinsam vertreten. |