| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Bei Rechtsgeschäften über einen Wert von 1.000,00 Euro ist die Mitwirkung eines weiteren Vorstandsmitglieds erforderlich. |