| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus maximal drei Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert unter 5.000,00 EUR vertritt jedes Vorstandsmitglied allein. |