| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus mindestens zwei höchstens sechs Personen, darunter der Vorsitzende und mindestens ein Stellvertretender Vorsitzender. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Rechtsgeschäfte außerhalb einer Unternehmensplanung mit einem Wert von über 10.000,00 EUR bedürfen der Zustimmung zweier Vorstandsmitglieder oder eines Vorstandsmitglieds zusammen mit einem Geschäftsführer. |