Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Ersten Vorsitzenden, dem Zweiten Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich durch den Ersten Vorsitzenden allein oder durch die beiden nachfolgend genannten Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Außergerichtlich wird der Verein durch die Vorstandsmitglieder jeweils allein vertreten.