| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden (zugleich SLG-Leiter), dem Stellvertretenden Vorsitzenden (zugleich Stellvertretender SLG-Leiter), dem Schatzmeister und dem Schriftführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder, darunter der 1. Vorsitzende (SLG-Leiter), gemeinsam vertreten. |