Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und zwei Vertretern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden allein oder durch die beiden Vertreter gemeinsam vertreten.
Rechtsgeschäfte, die zu einer Verpflichtung des Vereins über 50.000,00 Euro führen, bedürfen der Vertretung durch zwei Vorstandsmitglieder.