| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem 1. Stellvertreter, dem 2. Stellvertreter und den Beisitzern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden und einem Stellvertreter gemeinsam oder den Vorsitzenden bzw. einem Stellvertreter gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten. |