| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der 1. Vorsitzenden und dem/der 2. Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch die zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. |