Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch beide Vorstandsmitglied gemeinsam vertreten.
Rechtsgeschäfte, die im Einzelfall 10.000,00 EUR überschreiten, bedürfen der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Gesamtvorstandes.