| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem ersten stellvertretenden Vorsitzenden, dem zweiten stellvertretenden Vorsitzenden, dem/der Schatzmeister/in, dem/der Schriftführer/in und weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden allein oder durch zwei weitere Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. |