| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Kassenwart, dem Verantwortlichen für Öffentlichkeitsarbeit sowie aus bis zu drei weiteren Mitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Ist nur ein Vorstandsmitglied vorhanden, vertritt dieses allein.
Der Vorsitzende und der Kassenwart sind bei Bankgeschäften bis zu einer Wertobergrenze von 1.000,00 EUR alleinvertretungsberechtigt. |