Der vertretungsberechtigte Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens 3 Mitgliedern; dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. Vorsitzenden und den 2. Vorsitzenden jeweils allein oder durch zwei weitere Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.