Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Kassierer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Die Verfügungsmacht des Vorstandes ist Dritten gegenüber in der Weise beschränkt, dass für die Vornahme von Geschäften, die den Wert von 10.000,00 Euro übersteigen, die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.