| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden, dem/der Kassenführer/in, dem/der Schriftführer/in und weiteren Mitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Der Vorsitzende und der Stellvertretende Vorsitzende sind einzelvertretungsberechtigt. |