Der vertretungsberechtigte Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der Vorsitzenden, dem/der stellvertretenden Vorsitzenden und dem/der Schatzmeister/in.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den/der Vorsitzenden oder den/der stellvertretenden Vorsitzenden jeweils allein vertreten. Im Fall von Bankgeschäften wird der Verein durch die/den Vorsiteznde/n oder die/den stellvertretenden Vorsitzende/n gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.