Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Zu Geschäften mit finanziellen Auswirkungen über 5.000,00 EUR, insbesondere zur Kreditaufnahme, bedarf es der Zustimmung der Mitgliederversammlung.