| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem/der Vorsitzenden, dem/der Stellvertretenden Vorsitzenden und dem/der Schatzmeister/-in.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch dem/der Vorsitzenden oder dem/der Stellvertretenden Vorsitzenden allein vertreten. Der/die Schatzmeister/-in ist nur gemeinschaftlich mit dem/der Vorsitzenden oder dem/der Stellvertretenden Vorsitzenden vertretungsberechtigt. |