| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der Vorsitzenden, dem/der Stellvertreter/in, dem /der Schriftführer/in und dem/der Kassenwart/in.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch die/den Vorsitzende/n allein oder durch zwei weitere Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. |