Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem/der 1. Vorsitzenden, dem/der 2. Vorsitzenden und dem/der Kassierer/in.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Für Bankgeschäfte und Rechtsgeschäfte bis zu 500,00 Euro sind die Vorstandsmitglieder jeweils alleinvertretungsberechtigt.