Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden / Geschäftsführer / Jugendleiter / Sponsorenbetreuung, dem Schatzmeister, dem Schriftführer / Buchhaltung und dem Technischen Leiter.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den 1. Vorsitzenden allein oder durch den 2. Vorsitzenden zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.