| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden und zwei stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.
Für Personal-, Miet-, Leasing- und Kaufverträge und für alle Maßnahmen, die den Verein einschließlich ihrer Folgekosten höher als 3.000,00 EUR belasten, ist die vorherige Genehmigung des geschäftsführenden Vorstands notwendig. |