Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus maximal 5 Vorstandsmitgliedern. Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es den Verein allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird der Verein gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten.