Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden/Kassenwart und dem stellvertretenden Vorsitzenden/Schriftführer. Beide vertreten gemeinsam den Verein gerichtlich und außergerichtlich.
Für laufende Bankgeschäfte bis zu einem Betrag von 500,00 EUR (Einzahlungen, Auszahlungen, Überweisungen, Einrichten und Löschen von Daueraufträgen oder andere Handlungen der laufenden Verwaltung bezüglich des Geldverkehrs) besteht Alleinvertretungsbefugnis.