Der vertretungsberechtigte Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden und dem zweiten Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch alle Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Jedes Vorstandsmitglied ist bei Rechtsgeschäften bis zu einem Betrag von 50.000,00 EUR allein vertretungsbefugt.