| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorstandsvorsitzenden, dem stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden und mindestens einem weiteren Vorstandsmitglied.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorstandsvorsitzenden allein oder durch zwei weitere Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. |