Der vertretungsberechtigte Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorstandsvorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem stellvertretenden Schatzmeister und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.