| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Präsidenten als ersten Vorsitzenden, dem Innenminister als zweiten Vorsitzenden, dem Außenminister als dritten Vorsitzenden, dem Finanzminister und dem Minister für Protokoll, Rede und Schrift. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. |