Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus mindestens drei und höchstens acht Personen, darunter der Vorsitzende, mindestens ein stellvertretender Vositzender sowie der Schatzmeister und ggf. ein Geschäftsführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder einen stellvertretenden Vorsitzenden jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.