| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem ersten stellvertretenden Vorsitzenden, dem zweiten stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden oder den ersten stellvertretenden Vorsitzenden allein vertreten. Die weiteren Vorstandsmitglieder vertreten jeweils in Gemeinschaft mit einem weiteren Vorstandsmitglied. |