| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1.Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist dahingehend beschränkt, dass er bei Rechtsgeschäften und rechtlichen Verpflichtungen des Vereins von mehr als 1.000,00 Euro je Einzelfall, bei Grundstücksgeschäften, Kreditaufnahmen, und Erteilung von Bürgschaften generell verpflichtet ist, zuvor die Zustimmung des Gesamtvorstandes einzuholen. |