Vorstand im Sinne es § 26 BGB sind der/die Vorsitzende, der/die 2. Vorsitzende, der/die Schatzmeister/in. Gerichtlich und außergerichtlich wird der Verein durch mindestens zwei der drei vorstehend genannten Vorstantsmitglieder im Sinne des § 26 BGB vertreten.