| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Ersten Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart, dem Schriftführer und Sportleiter.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Ersten Vorsitzenden oder den Stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten. |