Der vertretungsberechtigte Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. Vorsitzenden oder den 2. Vorsitzenden allein vertreten. Der Kassenwart hat lediglich hinsichtlich des Vereinskontos Verfügungsbefugnis mit Einzelvertretungsrecht.