Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, zwei Stellvertretern, dem Schatzmeister und dem Schriftführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder einen Stellvertreter jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied. Erwerb, Veräußerung, Belastung und alle sonstigen Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung. Eine Kreditaufnahme ist ausgeschlossen.