| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch beide Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Zum Abschluss von Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert von mehr als 10.000,- EUR bedarf der Vorstand der Zustimmung durch die Mitgliederversammlung. |