Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Ersten Vorsitzenden und dem Stellvertretenden Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Bei Erwerb und Veräußerung von Grundstücken bedarf der Vorstand der Zustimmung aller Vereinsorgane (erweiterter Vorstand und Mitgliederversammlung).