| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden zugleich SLG-Leiter, dem Geschäftsführer zugleich stellvertretender SLG-Leiter, dem Kassierer und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch durch den 1. Vorsitzenden zugleich SLG-Leiter gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten. |