| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus zwei bis fünf Mitgliedern, darunter der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden jeweils allein vertreten. Die weiteren Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. |