Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Schatzmeister und bis zu neun weiteren Vorstandsmitglieder. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten oder den zweiten Vorsitzenden jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.