Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der Vorsitzenden, dem/der Schatzmeister/in, dem/der Schriftführer/in, dem/der stellvertretenden Vorsitzenden und bis zu zwei weiteren Mitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch die/den Vorsitzende/n oder den/die Schatzmeister/in gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.