Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei bis fünf Personen, dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und bis zu drei Mitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den 1. und 2. Vorsitzenden jeweils allein. Ansonsten vertreten zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.