| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Päsidenten, dem Vizepräsidenten, dem geschäftsführenden Sekretär und dem Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Zum Erwerb, Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen betreffend Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte, zur Aufnahme eines Kredites von mehr als 2.500,00 EUR sowie zu Rechtsgeschäften, die den Verein im Einzelfall zur Zahlung von über 2.500,00 EUR verpflichten, ist der Beschluss des gesamten Vorstandes erforderlich. |