| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden allein vertreten.
Im Übrigen wird der Verein durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. |