| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter des Vorsitzenden und dem Kassenwart (oder Schriftführer).
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden allein oder durch den Stellvertreter des Vorsitzenden und den Kassenwart gemeinsam vertreten. |