| Eintragungstext | | Text | Der Verein ist durch rechtskräftige Abweisung eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse auf Grund des § 42 Abs. 1 Satz 1 BGB aufgelöst. (Beschluss des Amtsgerichts Cottbus vom 06.06.2023 AZ: 63 IN 224/22)
Von Amts wegen eingetragen. |
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