Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus mindestens drei Mitgliedern (dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister). Darüber hinaus können die Funktionen eines Stellvertretenden Schatzmeisters und eines Schriftführers besetzt werden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.