| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und zwei Stellvertretern. Gerichtlich und außergerichtlich wird der Verein durch den Vorsitzenden gemeinsam mit einem Stellvertreter oder durch zwei Stellvertreter gemeinsam vertreten. |