| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. Vorsitzenden allein vertreten. Bei Rechtsgeschäften, die das Vereinsvermögen unmittelbar oder mittelbar mit mehr als 500,00 Euro belasten könnten, ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich. |